Beratung und Vertretung in allen Belangen des Erbrechts

 

Unsere Kanzlei ist auf Erbrecht und Pflichteilsrecht spezialisiert.

Ihr Vorteil unserer Spezialisierung liegt in der Ansammlung hoher Erfahrungswerte durch die jahrelange vertiefte Tätigkeit in den abgegrenzten Rechtsbereichen.

In kaum einen anderen Rechtsbereich kommt es häufiger zu Streitigkeiten. Umso wichtiger ist es, sich über seine Rechte und die Möglichkeit zur Regelung der Vermögensnachfolge rechtzeitig und fachkundig zu informieren.

 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Wir beraten Sie bei der Verfassung Ihres letzten Willens, oder bei der Geltendmachung Ihres Erbteiles oder Pflichteiles.

Dabei vertreten wir Sie im Verlassenschaftsverfahren, verhandeln auf Wunsch ein Erbteilungsübereinkommen aus und bereiten Ihre Erbantrittserklärung vor.

Wurden Sie in der Erbfolge übergangen, prüfen wir Ihren Pflichtteilsanspruch, berechnen die Höhe Ihres Pflichtteils und machen diesen im Verlassenschaftsverfahren geltend.

Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, vertreten wir Sie vor Gericht.

Wenn Ihr Pflichtteil verkürzt wurde, weil der Verstorbene sein Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt hat, machen wir die Schenkungsanrechnung zur Erhöhung Ihres Pflichtteiles geltend.

Werden Sie als Erbe mit unberechtigten Pflichtteilsansprüchen konfrontiert, bekämpfen wir diese, nötigenfalls gerichtlich.

 

UNVERBINDLICHE ERSTBERATUNG

Wir bieten Ihnen in allen genannten Rechtsgebieten eine kostenloseErstberatung von bis zu 30 Minuten nach vorhergender Terminvereinbarung an.

Dieses Gespräch dient zur ersten Informationsaufnahme und dafür, abzuklären, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, Ihr Anliegen durchzusetzen und ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Dieses Kennenlerngespräch ist für Sie kostenlos, verpflichtet zu nichts und wird von uns streng vertraulich behandelt.

Benötigen Sie darüber hinaus eine detailierte Rechtsberatung, verrechnen wir im Zuge der ersten Beratung für jede angefangene weitere Viertelstunde 40,00 Euro inklusive Umsatzsteuer. Sie bezahlen somit nur die Zeit, die Sie wirklich benötigen.