Das Erbe und die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein gültiges Testament oder sonstige letztwillige Verfügung vorhanden ist oder der Erblasser nicht über sein ganzes Vermögen verfügt hat oder die eingesetzten Erben das Erbe nicht annehmen.
WER ZÄHLT ZU DEN GESETZLICHEN ERBEN?
- der Ehegatte und der eingetragene Partner
- die Nachkommen (Kinder, Enkel, ...) - erben zu gleichen Teilen nach Köpfen
- die Eltern - erben nur, wenn keine Nachkommen vorhanden sind
- die Geschwister - erben, wenn keine Nachkommen die Erbschaft antreten und zumindest ein Elternteil vorverstorben ist, und letztlich
- die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousin,
- die Urgroßeltern
Adoptivkinder und uneheliche Kinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:
Wir beraten Sie bei der Verfassung Ihres letzten Willens, oder bei der Geltendmachung Ihres Erbteiles.
Dabei vertreten wir Sie im Verlassenschaftsverfahren, verhandeln auf Wunsch ein Erbteilungsübereinkommen aus und bereiten Ihre Erbantrittserklärung vor.
Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, vertreten wir Sie vor Gericht.
Werden Sie als Erbe mit unberechtigten Pflichtteilsansprüchen konfrontiert, bekämpfen wir diese, nötigenfalls gerichtlich.
UNVERBINDLICHE ERSTBERATUNG
Wir bieten Ihnen in allen genannten Rechtsgebieten eine kostenlose Erstberatung von bis zu 30 Minuten nach vorhergender Terminvereinbarung an.
Dieses Gespräch dient zur ersten Informationsaufnahme und dafür, abzuklären, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, Ihr Anliegen durchzusetzen und ob wir Ihren Fall übernehmen können.
Dieses Kennenlerngespräch ist für Sie kostenlos, verpflichtet zu nichts und wird von uns streng vertraulich behandelt.
Benötigen Sie darüber hinaus eine detailierte Rechtsberatung, verrechnen wir im Zuge der ersten Beratung für jede angefangene weitere Viertelstunde 40,00 Euro inklusive Umsatzsteuer. Sie bezahlen somit nur die Zeit, die Sie wirklich benötigen.
Beratung 8010 Graz: Sporgasse 32, 1. Stock Tel: 0316/84 84 48