Unverbindliche Erstberatung zu Erbrecht und Pflichtteilsrecht.


erstgesprächWir bieten Ihnen in allen Scheidungsfragen und im Erbrecht zur Geltendmachung von konkreten Erb- und Pflichtteilansprüchen in einem Verlassenschaftsverfahren eine kostenlose Erstberatung von bis zu 30 Minuten nach vorhergender Terminvereinbarung an. 

Dieses Gespräch dient zur ersten Informationsaufnahme und dafür, abzuklären, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, Ihr Anliegen durchzusetzen und ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Dieses Kennenlerngespräch ist für Sie kostenlos, verpflichtet zu nichts und wird von uns streng vertraulich behandelt.

Tel: +43/316/84 84 48

Benötigen Sie darüber hinaus eine detailierte Rechtsberatung, verrechnen wir im Zuge der ersten Beratung für jede angefangene weitere Viertelstunde 40,00 Euro inklusive Umsatzsteuer. Sie bezahlen somit nur die Zeit, die Sie wirklich benötigen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch unter 0316/84 84 48 oder per E-mail kanzlei@flick.at, wir freuen uns auf ein Gespräch.

 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

  • Wir beraten Sie bei der Verfassung Ihres letzten Willens, oder bei der Geltendmachung Ihres Erbteiles oder Pflichteiles.
  • Dabei vertreten wir Sie im Verlassenschaftsverfahren, verhandeln auf Wunsch ein Erbteilungsübereinkommen aus und bereiten Ihre Erbantrittserklärung vor.
  • Wurden Sie in der Erbfolge übergangen, prüfen wir Ihren Pflichtteilsanspruch, berechnen die Höhe Ihres Pflichtteils und machen diesen im Verlassenschaftsverfahren geltend.
  • Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, vertreten wir Sie vor Gericht.
  • Wenn Ihr Pflichtteil verkürzt wurde, weil der Verstorbene sein Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt hat, machen wir die Schenkungsanrechnung zur Erhöhung Ihres Pflichtteiles geltend.
  • Werden Sie als Erbe mit unberechtigten Pflichtteilsansprüchen konfrontiert, bekämpfen wir diese, nötigenfalls gerichtlich.