Der Pflichtteil

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlassvermögens, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen muss.

Über diesen Pflichteil kann der Erblasser nicht nach seinem eigenen Wunsch verfügen. Wird ein Pflichtteilsberechtigter nicht berücksichtigt, kann sein Anspruch mit einer Pflichtteilsklage gefordert werden.

Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen, der Ehegatte oder eingetragene Partner.

Das Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.


UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Wurden Sie in der Erbfolge übergangen, prüfen wir Ihren Pflichtteilsanspruch, berechnen die Höhe Ihres Pflichtteils und machen diesen im Verlassenschaftsverfahren geltend.

 

Kommt es zu keiner Einigung, verfassen für Sie eine Pflichtteilsklage zur Geltendmachung Ihres gesetzlichen Anspruchs. 

Werden Sie als Erbe mit unberechtigten Pflichtteilsansprüchen konfrontiert, bekämpfen wir diese, nötigenfalls vor Gericht.
Wenn Ihr Pflichtteil verkürzt wurde, weil der Verstorbene sein Vermögen schon zu Lebzeiten verschenkt hat, machen wir die Schenkungsanrechnung zur Erhöhung Ihres Pflichtteiles geltend.


erstgesprächWir bieten Ihnen in allen Scheidungsfragen und im Erbrecht zur Geltendmachung von konkreten Erb- und Pflichtteilansprüchen in einem Verlassenschaftsverfahren eine kostenlose Erstberatung von bis zu 30 Minuten nach vorhergender Terminvereinbarung an. 

Dieses Gespräch dient zur ersten Informationsaufnahme und dafür, abzuklären, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, Ihr Anliegen durchzusetzen und ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Dieses Kennenlerngespräch ist für Sie kostenlos, verpflichtet zu nichts und wird von uns streng vertraulich behandelt.

Tel: +43/316/84 84 48