TESTAMENTSERRICHTUNG

Aus der Lebenssituation jedes Einzelnen ergeben sich unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse, die einen so wichtigen Stellenwert einnehmen, dass dafür auch eine bleibende Regelung nach dem Tod getroffen werden soll. Sei es, dass ein Familienmitglied auf Dauer abgesichert oder wohnversorgt oder dass Dankbarkeit durch eine Zuwendung ausgedrückt werden soll.

Damit der letzte Wille aber tatsächlich im Sinne des Erblassers vollstreckt wird, müssen gesetzliche Vorschriften, insbesondere Formvorschriften, zwingend eingehalten werden, andernfalls das Testament keine Gültigkeit hat und die gesetzliche Erbfolge eintritt, die vom Willen des Erblassers möglicherweise erheblich abweicht.

 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE:

Damit Ihr letzter Wille gültig ist, verfassen wir für Sie ein dem Gesetz entsprechendes Testament und registrieren dieses auf Wunsch im Testamentsregister, sodass es im Fall des Falles auch wirklich aufgefunden wird.